1. Allen Lieferungen und
Leistungen der VAKT®-GmbH liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen Zustimmung der VAKT®-GmbH sowie der Schriftform; dies
gilt auch für eine Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
2. VAKT®-GmbH wird nach Möglichkeit
vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden
diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das
Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des
Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss
mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein
neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der
Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte
der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich
den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des
entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens.
Weitergehende Ansprüche des Käufers insbesondere auf Lieferung sind ausgeschlossen.
3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware
dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen
hat. Dies gilt auch dann, wenn VAKT®-GmbH die Transportkosten übernommen
hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar
gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen
Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an VAKT®-GmbH trägt
der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum
Eintreffen der Ware bei VAKT®-GmbH, Alte Poststrasse 1, 57629 Lochum.
4. VAKT®-GmbH sind sofort fällig und ohne jeden Abzug
zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist VAKT®-GmbH berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, dass
die VAKT®-GmbH höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere
Belastung der VAKT®-GmbH nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung
bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen
gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen
oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Beanstandungen wegen
Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen
sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind,
unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware
schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch VAKT®-GmbH
beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten
Beanstandungen wird das VAKT®-GmbH Fehlmengen nachliefern und im übrigen
unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen,
sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im
Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung
mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung
zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung
beschränkt.
6. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich
der VAKT®-GmbH aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im
Eigentum der VAKT®-GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für
alle Forderungen, der Firma VAKT®-GmbH gegen den Käufer im Zusammenhang
mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen
Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen
Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Soweit
Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer
grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum Laden und Ablaufen
lassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt,
soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts
Abweichendes ergibt.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma
VAKT®-GmbH alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem
Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7. Die
VAKT®-GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu
speichern und zu verarbeiten.
8. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Lochum.
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